Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der LichtGestalt GmbH

I. Allgemeines / Geltungsbereich:

1. Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen) gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts, gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB und Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB. Sie liegen sämtlichen Verträgen und Lieferungen zugrunde, ebenso unseren Angeboten und Annahmen und gelten die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung fort.

2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, selbst wenn ein expliziter Widerspruch nicht stattgefunden hat, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vertragsabreden ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für uns verbindlich. Mündlich vereinbarte Abreden oder Änderungen bedürfen in jedem Falle zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigen oder den Kaufgegenstand liefern. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung wegen Nichterfüllbarkeit der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

4. Die in Prospekten, Zeichnungen, Abbildungen etc. aufgeführten Angaben stehen, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Bestellers als verbindlich bezeichnet, unter Vorbehalt und werden nicht Vertragsbestandteil. Aufgrund technischer Weiterentwicklung erfolgte Änderungen bleiben vorbehalten. Angebote sind generell freibleibend.

5. Im Rahmen der Internetpräsenz wird keine Haftung oder Garantie übernommen für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten, sie soll lediglich eine unverbindliche Vorstellung unserer Produkte ermöglichen. Damit liegt kein Vertragsangebot oder eine Eigenschaftszusicherung vor.

6. Garantien werden von uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung übernommen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen dient nur der Warenbeschreibung und stellt noch keine Garantie dar.

II. Preise / Vergütung:

1. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anderes vermerkt, verstehen sich die Preise jeweils netto in Euro zuzüglich der am Liefertag gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist bindend.

2. Bei vereinbartem Kreditkauf sind wir berechtigt, einen Zuschlag zur Deckung der entstehenden Verwaltungskosten zu berechnen.

3. Die Kosten für nachträgliche Änderungen des Liefergegenstandes werden, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders geregelt, gesondert in Rechnung gestellt.

4. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht abweichend geregelt, sind die Preise / Vergütungen sofort zur Zahlung fällig. Es wird Vorauskasse vereinbart. Der Abzug von Skonto ist gesondert schriftlich zu vereinbaren.

5. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Unternehmern und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Zinssatzes, etwa dem von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzins, sind wir berechtigt, diesen Zinssatz zu berechnen.

6. Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät (es sei denn, der Besteller hat den Verzug nicht zu vertreten), der Besteller gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern.

7. Unsere Preise verstehen sich stets ab Werk / Lager, soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

8. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt werden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.

III. Versand / Verpackung / Lieferung:

1. Der Versand der bestellten Ware erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Das Verpackungsmaterial wird nur im Rahmen der Pflichten der Verpackungsverordnung zurückgenommen.

2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit ist nicht verbindlich und setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die Erbringung etwaiger Genehmigungen durch den Besteller voraus. Anderes gilt nur, wenn wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignissen für die Dauer der Störung.

4. Teillieferungen sind zulässig in zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige Abwicklung aus unserer Sicht sinnvoll erscheint.

5. Der Gefahrübergang der von uns gelieferten Ware erfolgt mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens bei Verlassen des Werkes, auch wenn vertraglich andere Vereinbarungen über den Versand, den Transport oder sonstige die Lieferung betreffende Umstände getroffen wurden.

IV. Eigentumsvorbehalt:

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung der vom Besteller geschuldeten Vergütung vor, einschließlich der Forderungen, die wir im Zusammenhang mit den Vertragsgegenständen z.B. aufgrund von Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen nachträglich erwerben, und künftig entstehenden Forderungen.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Bestellers übergegangen ist.

3. Soweit die von uns gelieferten Gegenstände zu wesentlichen Bestandteilen einer Sache werden, tritt uns der Besteller zur Sicherung unserer Vergütungsansprüche diejenigen Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung des Vertragsgegenstandes mit der Sache gegen einen Dritten erwachsen.

4. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die zum Einzug der abgetretenen Vergütungsansprüche erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen, sowie den Schuldner davon zu unterrichten. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Anzeige zu erstatten, wenn die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände gepfändet werden oder wenn ein Dritter ein Recht an diesen Gegenständen geltend macht.

V. Gewährleistung / Haftungsbeschränkung:

1. Wurden im Vorfeld Muster überlassen, so wird auf deren Grundlage keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen. Vielmehr sollen die Muster lediglich einen ungefähren Eindruck der Ware vermitteln. Somit liegt bei einer Abweichung von der Beschaffenheit des Musters kein Mangel vor.

2. Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von uns herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen, so findet § 651 BGB mit der Einschränkung Anwendung, dass im Falle des Vorhandenseins eines Sachmangels abweichend von § 439 BGB das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung einer mangelfreie Sache bei uns liegt. Das Recht auf Rücktritt und Minderung bleibt dem Besteller ausdrücklich vorbehalten.

3. Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Besteller mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblich Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.

4. Für Sachen, die Gegenstand eines Kaufvertrages sind, gilt bei gewerblicher und / oder beruflicher Nutzung eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr als vereinbart, beginnend mit der Ablieferung der Sache beim Besteller. Eine Verkürzung der Verjährung findet nicht statt im Fall von Arglist oder Vorsatz auf unserer Seite bzw. wenn das Leben, der Körper, die Gesundheit oder die Freiheit betroffen sind; ebenso gilt dies bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei grober Fahrlässigkeit und schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Verjährungsfristen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, unabhängig von der Anspruchsgrundlage.

5. Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes und grobe Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung gegenüber dem Besteller auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7. Die Bestimmungen über die Beweislast sind hierdurch nicht betroffen.

VI. Datenschutz / Gewerbliche Schutzrechte:

1. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sämtliche Daten des Bestellers, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben werden, zur Vertragsdurchführung elektronisch zu speichern und zu verarbeiten.

2. An sämtlichen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für mit den Waren verbundene gewerbliche Schutzrechte.

VII. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Rechtswahl / Sonstiges:

1. Gehört der Besteller dem Kreis der Kaufleute im Sinne der §§ 1 bis 6 HGB an, oder ist er juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz für den Gerichtsstand maßgeblich. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz der Gesellschaft.

3. Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

4. Sollten einzelne Punkte rechtsunwirksam sein oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. In einem solchen Fall werden die Vertragspartner im Verhandlungswege eine andere Regelung finden, die rechtswirksam ist und in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

5. Sollte bei Nichtkaufleuten der Wortlaut einzelner Punkte den gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, dann sollen für diese Punkte die gesetzlichen Regelungen unter Weiterbestehen der davon nicht betroffenen Punkte des Vertrages gelten.

Stand: Juni 2014
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